Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026 | QS IMMOPRO - Gebäudedienste§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma QS IMMOPRO - Gebäudedienste (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).
2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt.
§ 2 Vertragsgegenstand & Vertragsschluss
1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Gebäudemanagement. Dazu gehören insbesondere: Gebäudereinigung (Innen & Außen), Hausmeisterservice, Grünflächenpflege, Winterdienst, Entsorgungsdienste und Kleinreparaturen.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme eines schriftlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers.
§ 3 Preise & Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
3. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen.
§ 4 Leistungsumfang & Durchführung
1. Die Reinigungs- und Pflegearbeiten werden fachgerecht und schonend durchgeführt. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitsmittel und Geräte, sofern nicht anders vereinbart.
2. Winterdienst: Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt nach den örtlichen Satzungen und den vereinbarten Intervallen. Bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. anhaltender Eisregen) kann eine absolute Räumung nicht zu jeder Zeit gewährleistet werden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Zugang zu den zu reinigenden bzw. zu pflegenden Objekten zu ermöglichen (Schlüsselübergabe, Zugangscodes).
2. Der Auftraggeber stellt unentgeltlich das für die Durchführung der Arbeiten erforderliche Wasser und den Strom zur Verfügung.
3. Auf besondere Gefahrenquellen oder empfindliche Oberflächen hat der Auftraggeber vor Arbeitsbeginn hinzuweisen.
§ 6 Abnahme & Gewährleistung
1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten, berechtigte Mängel rügt.
2. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen.
§ 7 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Ausführung der Arbeiten verursacht wurden, im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung.
2. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
3. Keine Haftung wird übernommen für Schäden, die durch Witterungseinflüsse entstehen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, oder wenn der Winterdienst aufgrund höherer Gewalt (z.B. Zusammenbruch des Verkehrs) nicht durchgeführt werden konnte.
§ 8 Vertragslaufzeit & Kündigung
1. Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Dienstleistungsvertrag.
2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder bei schwerwiegender Verletzung vertraglicher Pflichten.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur, soweit dies für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Einwilligung.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Bielefeld).
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.